Diese „A-Z“ Seite enthält (unter anderem) Informationen aus unserem Schulplaner. Dieser kann auch komplett als pdf-Datei runtergeladen werden.
Schulplaner SEK I
Schulplaner Oberstufe SEK II
Datenschutzerklärung
Ich stimme zu, dass Fotos und Videos, welche die Schule anfertigt, in Auftrag gibt bzw. in Auftrag gegeben hat, auch mit Namen versehen im Jahrbuch, auf der Website (WordPress), in Zeitungen oder zur Historienbildung veröffentlicht werden dürfen.
Solche Aufnahmen können u.a. bei folgenden Veranstaltungen entstehen:
Einführungswoche, AG Basar, Klassenfahrt, Schulwettbewerbe, Marie meets music, Projekttage, Skifahrt, Theaterfahrt, Theatertag, Theater- u. Musicalaufführung, Konzerte, Sportfest...
Personenbezogene Schülerdaten dürfen in der Schulverwaltung/ in unserem Verwaltungsprogramm (digitales Klassenbuch, Indieware, Schulserver, Untis, Winschool und IServ) zur Erstellung von Klassen- und Kurslisten benutzt werden.
Elterndaten dürfen zur Kontaktaufnahme gespeichert werden.
Kay Warneke, Juni 2022
Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sowie Drogen jeglicher Art sind in der Schule verboten.
Für Krankmeldungen in der Oberstufe, siehe hier
Für die Jahrgänge 5-10 gelten folgende Regeln:
- Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder bei Krankheit morgens über den webuntis Elternaccount WebUntis Elternaccount oder telefonisch im Sekretariat abmelden.
- Abmeldungen über den Elternaccount gelten automatisch als entschuldigt, außer bei Attestpflicht. Telefonische Abmeldungen müsse innerhalb einer Woche schriftlich bei den Klassenlehrkräften entschuldigt werden. Ärztliche Atteste müssen innerhalb einer Woche vorgelegt werden
- Alle Fehltage werden im Zeugnis vermerkt, getrennt nach entschuldigt und unentschuldigt.
- Bei auffällig vielen Fehltagen wird eine Attestpflicht ausgesprochen; In besonders schweren Fällen kann auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
- Mehrere unentschuldigte Fehltage können zu folgenden Maßnahmen führen:
- Gespräch mit der Klassenlehrkraft
- Schriftliche Verwarnung
- Runder Tisch mit der Schulsozialarbeit oder der Jugendhilfe.
- Zehn unentschuldigte Fehltage führen zur Anzeige wegen Verletzung der Schulpflicht.
- Beurlaubungen ab 2 Tagen müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Das Ganztagskonzept der Marie Curie Schule
Alle Ganztagsangebote (AGs) - mit verpflichtender Anwahl für die Jahrgänge 5 bis 7 - werden mindestens einem der fünf folgenden Ganztagsprofile zugeordnet:
- Fit für’s Leben
- Kultur und Bühne
- Medien und Technik
- Sport – aktiv und fit
- Marie Curie – Der Name ist Programm
Haben die Schüler/-innen in ihrer Schullaufbahn dreimal ein ganzjähriges Angebot des gleichen Profils gewählt, bekommen sie auf Wunsch ein entsprechendes Zertifikat, das bei der Ausbildungsplatz- oder Praktikumssuche hilfreich sein kann.
Hinweise zur Wahl der Ganztagsangebote
Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
es gelten folgende Regeln für die Teilnahme an den Ganztangeboten:
- Da wir eine teilgebundene Ganztagsschule sind, müssen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-7 (mindestens) eine AG anwählen, und natürlich auch regelmäßig daran teilnehmen. Fehlstunden erscheinen – wie bei jedem anderen Unterricht – später im Zeugnis. Bei Fehlzeiten ist eine Entschuldigung vorzulegen.
- Die AG Wahl ist grundsätzlich für das ganze Schuljahr gültig. Nur durch einen schriftlichen Antrag und nach Genehmigung durch die Schulzweigleitung kann ein Wechsel oder eine Befreiung vom Ganztagsangebot erfolgen. Wer durch sein Fehlverhalten den Ablauf der AG stört, kann vorübergehend vom Ganztag ausgeschlossen werden. Es muss dann - vergleichbar zum Trainingsraumkonzept - an einem Rückkehrplan gearbeitet werden.
PDF-Datei „IServ und WebUntis Erstanmeldung“
Bei Problemen mit der IServ-Anmeldung wenden Sie sich bitte per Mail an: iserv.support-team@kgs-ronnenberg.eu
Die Marie Curie Schule nutzt als Schulnetzwerk IServ und für den Stundenplan WebUntis. Hier möchten wir Ihnen wichtige Funktionen/ Informationen vorstellen.
- Anmeldung bei IServ
Ihr Kind und auch Sie (als Eltern) erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem es/Sie sich zunächst über das Internet (Browser) im Schulnetzwerk anmelden müssen. Nach der erstmaligen Anmeldung wird man aufgefordert, ein eigenes Passwort zur erstellen. Erst jetzt können Sie sich sowohl über den Browser oder über die App anmelden. Gehen Ihrem Kind oder Ihnen die Anmeldedaten verloren, können die Klassenlehrkräfte das Passwort zurücksetzen. Der Benutzername ändert sich nicht. - E-Mail-Adressen der Schüler:innen und Lehrkräfte
Jeder Benutzende von IServ bekommt automatisch eine E-Mail-Adresse. Sie lautet: benutzername@kgs-ronnenberg.eu (der Benutzername ist bei Lehr- kräften: vorname.nachname). So kann problemlos miteinander über IServ kommuniziert werden. Sie als Elternteil können sich die E-Mails auf Ihre bestehende E-Mail-Adresse umleiten. - Neben der E-Mail-Funktion bietet IServ u.a. folgende Funktionen: Kalendermodul für Klassenarbeiten; Ablage von Dateien; Aufgabentool; digitale Räume für Videokonferenzen.
- Webuntis
Den Stundenplan, den Raumplan, den tagesaktuellen Vertretungsplan sowie die Hausaufgaben sind über Webuntis einsehbar. Auch hierfür erhält Ihr Kind zu Beginn des Schuljahres einen Benutzernamen sowie ein Passwort.
Bitte schauen Sie jeden Tag in die App, damit Sie über den möglichen Stundenausfall Ihres Kindes informiert sind.
Download pdf-Datei "Leitfaden zur Kommunikation Elternhaus Schule"
Unsere Schule ist integrativ und offen.
- Wir sehen die vielfältige Zusammensetzung unserer Eltern- und Schülerschaft als Bereicherung an. Andere Länder, Sprachen und Kulturen sind für uns von großem Interesse.
- Wir sind eine offene Schule. Kontakte zu Menschen, Institutionen und Betrieben in unserer Region nutzen wir vielfältig.
- Wir wünschen und unterstützen eine aktive Beteiligung der Eltern, Schülerinnen und Schüler an der Entwicklung unserer Schule.
Unsere Schule ist leistungsbewusst und zielorientiert.
- Wir fördern, fordern und beraten unsere Schülerinnen und Schüler. Umfassende Bildung, der bestmögliche Abschluss und eine fundierte Berufsorientierung sind unsere Ziele.
- Wir arbeiten ständig an der Verbesserung der Unterrichtsqualität. Methoden stärken das eigenverantwortliche Lernen unserer Schülerinnen und Schüler.
- Wir gestalten einen vielseitigen Ganztagsbereich. Lernen, Erholung, Bewegung und soziales Miteinander sind uns wichtig.
Unsere Schule ist sozial und verantwortungsbewusst.
- Wir legen Wert auf ein gutes Sozialverhalten und eine positive Arbeitshaltung. Das gelingt am besten durch eine freundliche Lernatmosphäre.
- Wir achten uns gegenseitig und nehmen Rücksicht aufeinander. Konflikte werden geklärt.
- Wir handeln umweltbewusst. Beim Umgang mit Ressourcen und bei der Anschaffung von Gegenständen und Materialien achten wir auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit.
Das Materialgeld beträgt 10 €
Für das Materialgeld überweisen Sie bitte unter der Angabe des Namens, Ihres Kindes und der Klasse, 10€ auf folgendes Konto:
Sparkasse Hannover DE70 2505 0180 0910 4683 89, BIC SPKHDE2HXXX
Mail an: mobbing-hilfe@kgs-ronnenberg.eu
Als Abgrenzung zum Konflikt
ist Mobbing ein Gruppenprozess mit einer längeren zeitlichen Dauer, der darauf ausgelegt ist, eine Person planvoll und systematisch zu diskreditieren und auszugrenzen.
Mobbing ist durch ein deutliches Machtgefälle zwischen Täter(n) und Mobbing-Ziel gekennzeichnet.
Wo kann das Problem bekannt werden?
- Klassenlehrkraft
- Fachlehrkraft
- Sozialpädagogin
- Beratungslehrkraft
- Schulleitung
- Sekretariat
durch Information
- von Mitschülerinnen / Mitschülern
- vom Mobbing-Ziel
- von Lehrkräften
- von Eltern
Kontakt zum Mobbing-Interventionsteam:
boris.loechtermann@kgs-ronnenberg.eu
steffen.fischer@kgs-ronnenberg.eu
ulrike.hoffmann@kgs-ronnenberg.eu
paul.nieber@kgs-ronnenberg.eu
kirsten.tyman@kgs-ronnenberg.eu
Oder per Mail an: mobbing-hilfe@kgs-ronnenberg.eu
Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung finden Sie auf der Hauptseite "Schulanmeldung"
Liebe Eltern,
die Arbeitspläne für den naturwissenschaftlichen Unterricht der Marie Curie Schule gehen in mehreren Jahrgangsstufen auf das Rahmenthema „Gesundheit und Entwicklung des Menschen – Verantwortung des Menschen für sich und andere“ ein Hierbei können z.B. besprochen werden:
- Hormonwirkungen bei der Reifung von Eizellen und Samenzellen
- Aufbau der weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane
- Stadien der vorgeburtlichen Entwicklung
- Möglichkeiten der Empfängnisverhütung (Pille, Kondom)
- Geschlechtskrankheiten
- Partnerschaftliches Verhalten
Wenn diese Themenkreise im Unterricht besprochen werden, ist es sinnvoll, dass auch im Familienkreis die Fragen und Probleme der Schüler/innen aufgegriffen werden können. Das niedersächsische Schulgesetz fordert deshalb insbesondere für den Sexualkundeunterricht in §96, Absatz 4:
- Die Lehrkräfte haben Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern.
- Dies gilt vor allem für Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise berührt wird.
- Die Erziehungsberechtigten sind insbesondere über Ziel, Inhalt und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten, damit die Erziehung im Elternhaus und die Erziehung in der Schule sich soweit wie möglich ergänzen.
- Die Sexualerziehung in der Schule soll vom Unterricht in mehreren Fächern ausgehen.
- Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut machen, ihr Verständnis für Partnerschaft, insbesondere in Ehe und Familie, entwickeln und ihr Verantwortungsbewusstsein stärken.
- Dabei sind ihr Persönlichkeitsrecht und das Erziehungsrecht der Eltern zu achten.
- Zurückhaltung, Offenheit und Toleranz gegenüber verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich sind geboten.
Die Schule kommt der vom Gesetz geforderten Informationspflicht mit diesem Schreiben nach. Die/der Fachlehrer/in wird Sie als Eltern zu gegebener Zeit mit einer schriftlichen Mitteilung auf diese Seite des Schulkalenders aufmerksam machen.
Es könnte sein, dass Sie
- noch weitere Fragen zu diesen Themengebieten haben
- Vorbehalte gegenüber den Themen aussprechen möchten
- Noch weitere Gespräche wünschen
In diesen Fällen werden Sie gebeten, mit dem/der jeweiligen Fachlehrer/in Kontakt aufzunehmen, damit Gesprächstermine vereinbart werden können. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie dieses Anschreiben gelesen haben.
Vielen Dank
Regeln für die Teilnahme am Sportunterricht in den Klassen 5 -10
- Die Teilnahme am Sportunterricht ist für Schülerinnen und Schüler verpflichtend; Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Fachlehrkraft abzusprechen.
- Schülerinnen und Schüler, die am Tage des Unterrichts eine Entschuldigung für die Teilnahme am Sportunterricht vorweisen, müssen während der Sportstunden anwesend sein. Sie werden zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen oder erbringen eine andere Ersatzleistung. Hierzu kann auch (z. B. beim Schwimmen) der Unterricht in einer anderen Lerngruppe/ einem anderen Fach gehören.
- Um den Sportunterricht nicht zu stören oder zu behindern, soll die Sportkleidung nicht aufreizend sein. Vielmehr ist das Tragen von passender, funktioneller und angemessener Sportkleidung verpflichtend. Dazu gehören ein T-Shirt (mit Arm, nicht schulterfrei o. ä.) oder ein langärmliges Sportoberteil, eine Sporthose (keine „Hotpants“), bei Bedarf warme Kleidung zum Überziehen für den Sportunterricht außerhalb der Halle. Die Sporthallen dürfen nur mit Hallenturnschuhen mit heller Sohle betreten werden. Im Schwimmunterricht ist angemessene Schwimmbekleidung zu tragen, z.B. ein Badeanzug oder ein Burkini statt Bikini. Unterwäsche darf grundsätzlich nicht unter der Schwimmkleidung getragen werden.
- Schülerinnen sollen am Sportunterricht grundsätzlich auch während der Menstruation teilnehmen, also in jedem Falle Sportkleidung mitbringen.
- Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht sowie Nicht-Einhalten der Regeln unter Nr. 2 und 4 wird als Leistungsverweigerung gewertet; Das bedeutet die Note „ungenügend“ (6).
- Für die Schülerinnen und Schüler besteht eine Bringschuld für Entschuldigungen. Die Zeit dafür beträgt im Regelfall eine Woche.
- Schülerinnen und Schüler, die ein langfristiges Attest vorlegen (länger als vier Wochen), werden auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Schulleitung vom Sportunterricht befreit und in diesen Stunden anderweitig eingesetzt (z. B. Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse).
- Die Kosten des Attests (oder einer gutachterlichen Äußerung) tragen die Erziehungsberechtigten.
- Treffpunkt für Sportgruppen in der Großsporthalle Empelde ist der Bereich vor der alten Cafeteria. Dieser Bereich ist erst nach dem Vorgang (also nicht während der Pause!) aufgesucht werden. Für Kurse in der Multihalle und in der neuen Halle/Empelde (SH4) ist der Treffpunkt vor der Multihalle. In Ronnenberg treffen sich die Sportgruppen in der Pausenhalle bzw. vor dem Turnhallen-Eingang.
- In der Halle suchen alle Schülerinnen und Schüler sofort die ihnen zuge- wiesenen Umkleideräume auf. Finden sie vor Verschmutzungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten vor, teilen sie das umgehend und unaufgefordert ihrer Lehrkraft mit (vgl. Nr. 15).
- Wertsachen dürfen grundsätzlich nicht im Umkleideraum verbleiben; die Aufbewahrung regelt die Lehrkraft; für die neue Halle/Empelde können (wenn die Halle/ die Umkleideräume abgeschlossen sind) andere Regeln gelten.
- Während des Unterrichts haben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Hallenteil / auf ihrem Platzabschnitt aufzuhalten. Ausnahmen davon kann nur die Lehrkraft der Gruppe zulassen. Für den gesamten Umkleidebereich in der Großsporthalle gilt während des Unterrichts absolutes Zutrittsverbot. (Ausnahme: die Lehrkraft geht selbst mit und hat für Aufsicht über den Rest der Gruppe gesorgt.) Für die Multihalle und die neue Halle werden hierzu entsprechende Regelungen mit der Lerngruppe getroffen.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte bezüglich der Sicherheitsbestimmungen ist unbedingt Folge zu leisten. Hierzu gehören das Verbot des Tragens von Uhren, Ketten, Ringen (Finger-, Ohr- Piercing), Kauen von Gegenständen aller Art sowie der Aufenthalt in den Geräteräumen. In Absprache mit der Lehrkraft ist das Mitbringen von Trinkflaschen gestattet (Lagerung im Eingang des Geräteraums, nicht in der Halle!).
- Wann die Lerngruppe am Unterrichtsende in ihre Umkleideräume und später aus der Halle entlassen wird, regelt die Lehrkraft. Sie muss auch dafür sorgen, dass anderer Unterricht nicht gestört wird. Insbesondere in der neuen Halle/Empelde gilt: Wir warten im Vorraum, bis die Lehrkraft die Halle aufschließt.
- Werden Beschädigungen oder Verunreinigungen festgestellt, gilt als Verursacher diejenige Lerngruppe, die die entsprechenden Räumlichkeiten vor dieser Feststellung genutzt hat (vgl. Nr. 10).
- Zu Beginn jedes Kurses/Schuljahres bestätigen die Beteiligten sowie deren Erziehungsberechtigte(n) mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme dieser Regelungen. Sie sind für Schülerinnen und Schüler genauso wie für die Lehrerinnen und Lehrer, die für deren Einhaltung sorgen müssen, verpflichtend. Die Einhaltung soll das schulische Miteinander erleichtern und hilft vor allem in vieler Hinsicht Missverständnisse zu vermeiden.
- Für das Sportkursangebot können Kosten entstehen, z.B. für Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, besondere Ausrüstung wie Fußballschuhe für den Rasenplatz, Badmintonschläger, Meldegebühren für Sportwettbewerbe etc.
Vom Klassenraum zum Trainingsraum und zurück in 6 Schritten
- Wenn du nach einer Ermahnung wiederholt den Unterricht störst, entschließt du dich damit zu einem Besuch des Trainingsraums (E2-107).
Dein Fachlehrer gibt dir einen Laufzettel mit. Nimm bitte all deine Sachen mit. - Du betrittst ruhig den Trainingsraum und meldest dich beim
Trainingsraumbetreuer mit dem Laufzettel an. - Du erarbeitest im Gespräch mit dem Trainingsraumbetreuer einen Rückkehrplan. In diesem Rückkehrplan beschreibst du, wie du dich während der Unterrichtsstörung verhalten hast, wie du dich zukünftig verhalten willst und wie du den versäumten Unterrichtsstoff nachholen willst.
- Deinen schriftlichen Vorschlag für den Rückkehrplan zeigst du der Trainingsraumbetreuung. Wenn diese mit deinem Vorschlag einverstanden ist, kehrst du mit dem Rückkehrplan in deinen Unterrichtsraum zurück.
- Du betrittst deinen Unterrichtsraum schweigend und legst deinen Rückkehrplan ohne weitere Störungen deinem Lehrer auf das Pult. Danach nimmst du wieder konzentriert am Unterricht teil.
- Dein Lehrer signalisiert dir zeitnah, dass er mit deinem Rückkehrplan einverstanden ist. Eventuell möchte er noch ein Gespräch mit dir führen. Lehnt dein Fachlehrer deinen Rückkehrplan begründet ab, gehst du zurück zu Schritt 3!
Welche Folgen haben mehrere Besuche des Trainingsraums?
3. Trainingsraumbesuch → Deine Eltern und deine Klassenlehrer werden informiert.
6. Trainingsraumbesuch → Du musst dich bei der Schulleitung vorstellen. Diese verweist dich des Unterrichts und bittet deine Eltern zu einem Gespräch. Du darfst erst wieder zur Schule kommen, wenn ein Gespräch mit deinen Eltern stattgefunden hat.
9. Trainingsraumbesuch → Du musst dich bei der Schulleitung vorstellen. Diese verweist dich des Unterrichts und ruft eine pädagogische Konferenz ein, die deinen Fall berät (Schulleitung, Klassenlehrer, Eltern, eventuell Jugendamt) und ggf. Erziehungsmaßnahmen beschließt.
12. Trainingsraumbesuch → Siehe Besuch 6 und 9. Eine Klassenkonferenz berät deinen Fall und beschließt ggf. Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen.
Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
RdErl. d. MK v. 1. 4. 2008
- Es wird untersagt, Waffen i.S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen).
- Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
- Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.
- Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
- Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
- Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- und Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essensverkauf.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
- Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.
- Dieser RdErl. tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
Download pdf-Datei "Verhalten in NW-Räumen"
Wichtige Informationen zum Verhalten in Biologie- Chemie- und Physikräumen
Ein gefahrloses und sinnvolles Arbeiten mit Chemikalien und Geräten setzt voraus, dass verantwortungsvoll und vorsichtig experimentiert wird. Die folgenden Hinweise dienen also auch dem eigenen Schutz:
Benutzung der Arbeitsräume:
- Die Fachräume dürfen nur unter Aufsicht des Fachlehrers bzw. der Fachlehrerin betreten werden. Vorbereitungsräume werden von den Schülerinnen/Schülern nicht betreten.
- Zu Beginn der Stunde den Arbeitsplatz auf Verschmutzungen, Beschädigungen, Kaugummis usw. kontrollieren. Wird dies nicht getan und in der nächsten Stunde von der folgenden Klasse eine Beschädigung gemeldet, so ist der „Vorgänger“ für den Schaden verantwortlich.
- Nahrungsmittel (Obst, Brote, Gemüse, Getränke, Kaugummi, Chips ...) sollten in NW-Räumen geschlossen aufbewahrt werden (also keine offenen Flaschen, Kakaotüten, offene Brotdosen, angebissene Äpfel auf oder unter den Tischen).
- In NW-Räumen darf nicht gegessen und getrunken werden (auch keine Hustenbonbons oder Kaugummis). Auch bitte keine Schminke oder Lippencremes benutzen. Das gilt auch für Klassenarbeiten.
- Die Standorte des Verbandskastens, der Augendusche, der Feuerlöscher, der Löschdecke und der Notfalldecke sollen bekannt sein.
- Der Fluchtweg soll bekannt sein.
- Die Anweisung der Fachlehrer/innen unbedingt beachten.
Verhalten vor dem Experimentieren:
- Bei Gruppenexperimenten: Vor dem Experimentieren das Experiment p l a n e n und organisatorische Absprachen treffen. Also erst einmal in Ruhe hinsetzen und diese Absprachen treffen und nicht gleich loslaufen und die Geräte holen.
- Auf dem Tisch Platz schaffen (Bücher und andere Dinge sollten in die Taschen gepackt werden oder auf Tische gelegt werden, auf denen nicht experimentiert wird.
- Jeder in der Arbeitsgruppe legt sich ein Protokollblatt zurecht, auf dem Beobachtungen, gemessene Werte, Versuchszeiten usw. festgehalten werden.
- Bei allen Versuchen, die dies erfordern, soll eine Schutzbrille getragen werden. Bei Versuchen mit dem Gasbrenner werden generell Schutzbrillen getragen.
- Die Schlauchverbindungen zum Gashahn auf einwandfreien Sitz und Dichtigkeit überprüfen (sonst wird der Gashahn zum Flammenwerfer).
Durchführung der Experimente:
- Giftwirkung zeigen alle Chemikalien mehr oder weniger. Daher nichts verschlucken und Belastungen der Haut und der Atemwege vermeiden. Auch keine Hand-zu-Mund-Bewegungen ausführen.
- Die Stoffmengen sollten für jedes Experiment möglichst klein gewählt werden.
- Ein chaotischer Arbeitsplatz steigert die Unfallgefahr. Also auf dem Experimentiertisch für Ordnung und Übersicht sorgen.
- Chemikalien sollten nie mit den Fingern angefasst werden.
- Achte darauf, dass die Deckel der Chemikaliengefäße nicht vertauscht werden (Gefahr der Verunreinigung.
- Nach der Entnahme von Chemikalien die Gefäße sofort wieder verschließen.
- Falls zu viel von einer Chemikalie entnommen wurde, darf diese nicht wieder in das Vorratsgefäß zurückgegeben werden (Gefahr der Verunreinigung).
- Nur dann mit dem Experimentieren beginnen, wenn die Funktionsweise der Geräte genau bekannt ist. Bei Unklarheiten nachfragen und den Versuchsaufbau kontrollieren lassen.
- Schäden am Experimentiergerät oder verunreinigte Chemikalien sofort melden.
- Während des Experimentierens gehört die uneingeschränkte Aufmerksamkeit dem Versuchsgeschehen. Beim Experimentieren schon Fachgespräche über den Versuch führen (Beobachtungen, Vermutungen …), nicht aber über das Fernsehprogramm, die Fahrstunde oder das Kinoprogramm von gestern diskutieren.
- Jeder ist für das Verhalten der anderen aus der Gruppe mitverantwortlich.
- Die Mündung von Reagenzgläsern nie auf andere Personen richten.
- Geschmacks- und Geruchsproben nur nach Aufforderung der Fachlehrerin/des Fachlehrers durchführen.
- Wenn mit feuergefährlichen Stoffen gearbeitet wird, ist besondere Vorsicht geboten (Feuerzeug und Gasbrenner entfernen)
- Verspritzte oder verschüttete Chemikalien sollten sofort entfernt werden.
- Haare und Kleidung vor der Berührung mit der Brennerflamme schützen. (Lange Haare mit einem Haargummi zusammenbinden)
Verhalten nach dem Experimentieren:
- Entsorgung von Chemikalienresten nur gemäß der Versuchsanleitung bzw. gemäß den Ansagen der Fachlehrerin / des Fachlehrers
- Glasscherben und Glassplitter nicht in den normalen Abfalleimer geben (Gefahr der Verletzung des Putzpersonals). Es gibt ein Extragefäß für Glasbruch
- Nach dem Experimentieren die Geräte sorgfältig abbauen und säubern. Jeder hilft beim Abbau der Geräte und beim Reinigen mit. Das Argument, „man habe doch schon alles aufgebaut“, gilt nicht.
- Chemikalien und Geräte zurück stellen, Tische mit einem feuchten Tuch abwischen und den Wägeplatz säubern.
- Nach dem Experimentieren sollte man sich die Hände waschen.
- Kontrollieren, ob die Waschbecken in Ordnung sind.
Den Stundenplan, den Raumplan, den tagesaktuellen Vertretungsplan sowie die Hausaufgaben sind über Webuntis einsehbar. Hierfür erhält Ihr Kind zu Beginn des Schuljahres einen Benutzernamen sowie ein Passwort.
Außerdem kann der Vertretungsplan auf der Website angezeigt werden. Die Zugangsdaten erhalten Kinder und Eltern bei Bedarf. (Sekretariat, Klassenlehrkraft)
PDF-Datei „IServ und WebUntis Erstanmeldung“ (Kurze Anleitung)
PDF-Datei "WebUntis-Elternaccount-einrichten" (Bebilderte Anleitung)
Den Stundenplan, den Raumplan, den tagesaktuellen Vertretungsplan sowie die Hausaufgaben sind über WebUntis einsehbar. Hierfür erhält Ihr Kind zu Beginn des Schuljahres einen Benutzernamen sowie ein Passwort.
Bitte schauen Sie jeden Tag in die App, damit Sie über den möglichen Stundenausfall Ihres Kindes informiert sind.
Dass Passwort kann eigenständig zurückgesetzt werden.
Zusätzlich erhalten die Eltern für jedes Kind noch einen WebUntis Elternaccount. Mit diesem (nur mit diesem, und nicht mit dem Kinder-Account) kann das zugehörige Kind online (in der WebUntis App) krankgemeldet werden.
Download "Anleitung WebUntis Passwort zurücksetzen"
Supportanfragen zu WebUntis bitte per Mail an stundenplan@kgs-ronnenberg.eu
Der Zitronenfalter (Gonepteryx rhamni) ist ein Schmetterling (Tagfalter) aus der Familie der Weißlinge (Pieridae). Der Zitronenfalter war in Deutschland das Insekt des Jahres 2002. (Quelle: Wikipedia)
Das ist zwar unwichtig, aber auch interessant, und steht hier nur, weil der Bereich "Von A-Z" heißt :)