FAQs – Häufig gestellte Fragen


  1. Wie kann ich Einblicke in die Arbeit der Marie Curie Schule bekommen?
  2. Welche Standorte gibt es für die Schule?
  3. Wann und wie muss ich meine Kind krank melden/ entschuldigen?
  4. Wie erreiche ich die Lehrkräfte?
  5. Wie funktioniert die Schulbuchausleihe?
  6. Was müssen wir tun, wenn mein Kind die Fahrkarte verloren hat?
  7. Wie erfahre ich die Termine der Schule?
  8. Wie sind die Unterrichtszeiten?
  9. Was bedeutet teilgebundene Ganztagsschule?
  10. Wie und wann kann mein Kind ein Ganztagsangebot wählen?
  11. Wie können sich Eltern in der Schule engagieren?
  12. Wann kann mein Kind in den nächsthöheren Schulzweig wechseln?

Wie kann ich Einblicke in die Arbeit der Marie Curie Schule bekommen?

  • Auf den Informationsveranstaltungen in den Grundschulen und einer Informationsveranstaltung an unserem Standort in Ronnenberg im Februar stellen wir unsere Schule vor.
  • Besuchen Sie uns am Tag der offenen Tür, der jeweils im März am Standort in Empelde stattfindet.
  • An einem Schnuppernachmittag im April/ Mai können Sie sich das Gebäude und Unterricht am Standort in Ronnenberg ansehen.
  • Besuchen Sie unsere Homepage.

Welche Standorte gibt es für die Schule?

  • Die Jahrgänge 5 und 6 werden am Standort in Ronnenberg unterrichtet.
  • Die Jahrgänge 7 bis 13 werden am Standort in Empelde unterrichtet. Dieser ist auch der Hauptstandort.

Wann und wie muss ich mein Kind krank melden/ entschuldigen?

  • Sie müssen ihr Kind am ersten Tag in der Schule telefonisch abmelden. Nach drei Fehltagen muss eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen. Alle Entschuldigungen können Sie im hinteren Teil des  Jahresplaners in den vorgefertigten Formularen vornehmen.
  • Wenn eine Attestpflicht vorliegt, muss die ärztliche Krankschreibung sofort nach Erhalt in der Schule abgegeben oder an sie gesendet werden.

 Wie erreiche ich die Lehrkräfte?

  • Im hinteren Teil des Jahresplaners finden Sie Formulare für die Bitte um einen Gesprächstermin.
  • Sie können im Sekretariat anrufen und um einen Rückruf seitens der Lehrkraft  bitten.
  • Sie können die Lehrkräfte über die dienstliche Mailadresse erreichen, die sich folgendermaßen zusammensetzt: vorname.nachname@kgs-ronnenberg.eu (Bsp.: ute.lendeckel@kgs-ronnenberg.eu)
  • Ein Leitfaden zur Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule steht zum Download als pdf-Datei bereit.

Wie funktioniert die Schulbuchausleihe?

  • Wir bieten die Schulbuchausleihe von Jahrgang 5  bis Jahrgang 10 an.
  • Ungefähr sechs bis acht Wochen vor Schuljahresende erhalten alle Schülerinnen und Schüler der o.g. Jahrgänge eine Schulbuchliste. Kaufen Sie die Bücher selbst, können Sie anhand der Liste die Schulbücher bestellen. Wenn Sie ausleihen möchten, geben Ihre Kinder die Liste bei der  Klassenlehrkraft oder in Ronnenberg im Sekretariat / in Empelde in der Mediothek ab.
  • Die aktuellen Schulbuchlisten finden Sie auch unter dem Stichpunk Service-Schulbücher auf unserer Homepage.
  • Bei einer fristgerechten Abgabe der Liste und fristgerechten Zahlung bekommen die Schülerinnen und Schüler die Bücher möglichst zeitnah nach Schuljahresbeginn.

Was müssen wir tun, wenn mein Kind die Fahrkarte verloren hat?

  • Ihr Kind muss sich möglichst schnell im Sekretariat melden. Dort wird der Tag der Verlustmeldung notiert. Nach zehn Tagen müssen Sie die Bearbeitungsgebühr von z. Zt. 25 Euro überweisen. Nach den zehn Tagen bekommt Ihr Kind eine Ersatzkarte und den Überweisungsträger  ausgehändigt. In dieser Zeit muss die Fahrt zur Schule privat bezahlt werden.

Warum zehn Tage warten? Die Wartefrist wird von der Region auf 10 Tage festgelegt.  Eine bereits bezahlte Bearbeitungsgebühr wird erstattet, wenn die Fahrkarte noch nicht mit einer Wertmarke ausgestattet wurde.

Wie erfahre ich die Termine der Schule?

  • Die Termine entnehmen Sie bitte dem Jahresplaner Ihrer Kinder. 
  • Änderungen oder neue Termine werden auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Wie sind die Unterrichtszeiten?

  • Die Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte dem Jahresplaner. Bitte achten Sie darauf, dass es unterschiedliche Unterrichtszeiten für die beiden Standorte gibt.
  • Sie können die Unterrichtzeiten auch auf der Homepage unter dem Stichwort Service – Unterrichtzeiten einsehen.

 Was bedeutet teilgebundene Ganztagsschule?

  • An der Marie Curie Schule müssen Schülerinnen und Schüler vom Jahrgang 5 bis 10 an zwei Ganztagsangeboten teilnehmen. Da die teilgebundene Ganztagsschule aufsteigend vom  5. Jahrgang eingeführt wird, sind im Schuljahr 2019/20 die Jahrgänge 5 bis 8 betroffen.
  • Ein Ganztagsangebot sind die verpflichtenden Ganztagsklassenlehrerstunden (GTKL), die meistens  in den Mittagsstunden liegen.
  • Das zweite verpflichtende Angebot wählen die Schülerinnen und Schüler nach Interesse aus vielfältigen Ganztagsangeboten, die wir fünf Profilen zugeordnet haben.
  • Schülerinnen und Schüler können auch freiwillig Ganztagsangebote belegen, wenn es genügend freie Plätze gibt.
  • Belegen Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre verschiedene Angebote im gleichen Profil, können sie am Ende ihrer Schulzeit ein Zertifikat bekommen.
  • Die jeweils aktualisierten Angebote finden Sie auf der Homepage unter dem Stichpunkt Ganztag.

Wie und wann kann mein Kind ein Ganztagsangebot wählen?

  • Zeitnah nach den Sommerferien finden Basare statt, auf denen die einzelnen Angebote vorgestellt werden. Nach Interessenlage wählen die Schülerinnen und Schüler Angebote als Erst- und Zweitwunsch.
  • Die Teilnahmepflicht an dem Angebot gilt jeweils für ein Schuljahr.
  • Belegt Ihr Kind ein Ganztagsangebot am jeweils anderen Standort und hat keine Busfahrkarte, kann es die Busfahrkarten sammeln und im Sekretariat abgeben. Die Kosten für die Fahrkarten werden erstattet.

Wie können sich Eltern in der Schule engagieren?

  • Wir wünschen uns als Schule engagierte Eltern und schätzen die Zusammenarbeit!
  • Sie können sich als Elternvertreter/in auf den Klassenelternabenden wählen lassen. So sind Sie automatisch Mitglied des Schulelternrats.
  • Sie können sich als Elternvertreter in den Klassen- und Zeugniskonferenzen wählen lassen.
  • Sie können sich  – auch ohne Mitglied im Schulelternrat zu sein – als Vertreter/in für die Fachbereichskonferenzen wählen lassen.
  • Sie können als aktives oder passives Mitglied im Förderverein mitwirken.
  • Sie können uns mit Angeboten im Ganztag und durch Beteiligung an Schulveranstaltungen freiwillig unterstützen.

Wann kann mein Kind in den nächsthöheren Schulzweig wechseln?

  • Ihr Kind kann in den nächsthöheren Schulzweig wechseln, wenn es in den Hauptfächern  einen Zensurendurchschnitt von 2,4 und insgesamt einen Durchschnitt von 3,0 hat. Ihr Kind darf keine mangelhafte oder ungenügende Leistung haben. Ab dem 6. Jahrgang muss die gewählte 2. Fremdsprache mit mindestens befriedigenden Leistungen bewertet sein.
  • Bitte sprechen Sie aber in jedem Fall mit den Klassenlehrkräften.