Hier finden Sie alle Fragen rund ums iPad.
Grundsätzliches
Digitale Medien gehören zur Lebenswelt der SchülerInnen. Leider fehlt es SchülerInnen häufig an digitalen Kompetenzen, um mit mobilen Endgeräten produktiv zu arbeiten. Das Erlernen digitaler Fähig- und Fertigkeiten gehört jedoch zur Vorbereitung auf die Berufswelt dazu. Daher hat die Kultusministerkonferenz sechs Kompetenzbereiche formuliert, welche am Ende der Pflichtschulzeit erlernt werden sollen: Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren, Kommunizieren und Kooperieren, Produzieren und Präsentieren, Schützen und sicher Agieren, Problemlösen und Handeln, Analysieren und Reflektieren im digitalen Umfeld.
Tablets im Allgemeinen haben im Vergleich zu Notebooks/Laptops den Vorteil, dass sie sehr platzsparend verstaubar sind und ein geringes Gewicht aufweisen. iPads, im Vergleich zu Alternativen, haben zum einen den Vorteil, dass Apple eine Garantie für Updates der Software (Apps) und Sicherheitsupdates für das Betriebssystem von fünf Jahren gibt. Zum anderen sind die Geräte schnell einsatzbereit, haben eine lange Akkulaufzeit- und Leistung und einen hervorragenden Virenschutz.
Obgleich wir uns aus genannten Gründen für die Marke entschieden haben, wird aus Neutralitätsgründen das Nennen vom Markennamen an der Schule vermieden, sodass der Begriff „Tablet“ oder „digitales Endgerät“ stellvertretend für die iPads genutzt wird.
Im Schuljahr 2025/26 arbeiten alle Schüler:innen der Jahrgänge 8. - 11. (E-Phase) mit Tablets. Ausgenommen davon ist der 8. Jahrgang des Hauptschulzweiges.
Im neuen Schuljahr 2026/27 werden die neuen 7. Klassen aller Schulzweige mit digitalen Endgeräten des Landes ausgestattet. Es müssen keine privaten Geräte mehr angeschafft werden. Die private Anschaffung und die Ausleihe von Tablets findet fortan nur noch auslaufend für die Jahrgänge 8 - 13 (Q2) statt.
Im 5. und 6. Jahrgang sollen sich die Schüler:Innen auf die neue Schule und die neue Klassengemeinschaft konzentrieren.
Diese soll generell erst gestärkt werden, um im 7. Jahrgang das Lernen mittels digitaler Endgeräte zu erweitern und individuelles Lernen zu fördern.
Die Lehrkraft soll die Möglichkeit haben die Geräte der Schüler:Innen zu steuern. Hierfür müssen alle Geräte in ein schuleigenes System eingepflegt werden. Zudem können so alle Geräte mit den gleichen Apps bespielt werden.
Im Sinne der Chancengleichheit haben so alle die gleiche Ausgangslage, was das digitale Arbeiten betrifft. Auch kann auf diese Weise eine Kompatibilität hinsichtlich kollaborativen Arbeitens gewährleistet werden.
Generell entfällt ab dem Schuljahr 2026/27 eine private Anschaffung für alle Schüler:innen des 7. Jahrgangs auf Grund der kostenfreien Bereitstellung digitaler Endgeräte vom Land Niedersachsen.
Im Vordergrund stehen die sechs vorgeschriebenen Kompetenzbereiche vom Land:
- Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren
- Kommunizieren und Kooperieren
- Produzieren und Präsentieren
- Schützen und sicher Agieren
- Problemlösen und Handeln
- Analysieren und Reflektieren im digitalen Umfeld.
Nein, grundlegende Fertigkeiten wie beispielsweise das Arbeiten mit Zirkel und Geodreieck oder die praktische Arbeit im Kunstunterricht kommen weiterhin nicht zu kurz. Es gibt selbstverständlich auch weitere Fähigkeiten, die die Schüler:Innen analog erlernen sollen. So werden die Schüler:Innen auch weiterhin phasenweise „ganz normal“ mit Stift und Papier arbeiten. Die Umstellung zur digitalen Mappenführung und der Arbeit mit dem Pencil erlauben es uns jedoch, in Zukunft weitestgehend auf Kopien und Papiermappen/-hefte zu verzichten.
Die Schüler:innen werden mit der Zeit schrittweise in die Arbeit mit dem Tablet eingeführt und begleitet, welches ihnen über die Schuljahre hinweg den Erwerb digitaler Kompetenzen ermöglicht. Auch die kritische Auseinandersetzung mit digitalen Medien wird in diesem Rahmen thematisiert.
Tablets in Jg. 7 ab Schuljahr 26/27
Ab dem Schuljahr 2026/27 werden digitale Endgeräte vom Land Niedersachsen für alle Schüler:innen der neuen 7. Jahrgänge aller Schulzweige kostenfrei bereitgestellt. Es wird ein Leihvertrag abgeschlossen, der die Nutzung für die Regelschulzeit bis zum entsprechenden Abschluss gewährleistet. In der Regel werden die Tablets nach einer Nutzungsdauer von etwa 4 Jahren gegen neue ausgetauscht.
Das Land Niedersachsen treibt die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten konsequent voran. Mit dem Kultushaushalt 2026 wurde das bislang größte Digitalisierungsprojekt des Landes gestartet. Im Schuljahr 2026/2027 sollen die ersten Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs sowie Lehrkräfte – und danach jährlich weiter aufsteigend – mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Hierfür stellt das Land bis 2031 insgesamt rund 800 Millionen Euro bereit.
Die höheren Jahrgänge unterliegen weiter dem vorherigen Ausstattungskonzept der Schule. Das bedeutet, dass Schüler:innen, die neu in den 8. oder einen höheren Jahrgang kommen, auf eigene Kosten ein iPad anschaffen müssen.
Die digitalen Endgeräte vom Land werden mit Netzteil, Stift, Schutzhülle und Tastatur verliehen. Bei Beschädigung oder Verlust von Zubehör, sind sie vertraglich verpflichtet, entsprechenden Ersatz zu leisten (nicht zwingend Markengebunden).
Die Tablets werden von uns als Schule als Lehrmittel gesehen. Damit es ausschließlich auch als solches genutzt wird, wird die Möglichkeit der Installation von privaten Apps gesperrt – somit ist es nicht möglich, einen iCloud-Account anzulegen. Dies reduziert auch den Faktor einer möglichen Ablenkung durch Spiele während des Unterrichts. Die Tablets dürfen im Unterricht ausschließlich nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden. Das Tablet bleibt vor Schulbeginn sowie in den Pausen gut verstaut in der Tasche.
Für den 7. Jahrgang des Hauptschulzweigs ist es vorgesehen, dass die Tablets zudem zur ausschließlichen Nutzung in der Schule auch dort verbleiben. Sie werden voraussichtlich in abschließbaren Ladewagen im Klassenraum gelagert. (Stand April 2026)
Da alle Schüler:innen ein kostenloses Tablet vom Land erhalten, ist es nicht vorgesehen, dass zusätzlich private Geräte für die schulische Nutzung angeschafft werden müssen. Deshalb werden private Tablets auch wie Handys behandelt und unterliegen den gleichen Regularien: Eine Nutzung des Schul-WLANS ist technisch nicht möglich und auch die Nutzung im Unterricht ist untersagt.
Dein Tablet ist NICHT über die Schule versichert. Sollte ein Schaden entstanden sein, melde diesen bitte umgehend bei ipad-support@kgs-ronnenberg.eu
Alle weiteren Schritte werden dir dann erklärt.
Sollte es ein Problem mit der Software geben, komm bitte in die Tablet-Sprechstunde: dienstags und donnerstags von 13:25 Uhr bis 14:10 Uhr (7. Stunde) im Freizeitraum.
Anschaffung Jg. 8 bis 13
Für die Jahrgänge 8 – 11 der Realschule und des Gymnasiums muss ein iPad ab der 10. Generation mit mindestens 64 GB Speicher angeschafft werden. (Alternativ ein vergleichbares iPad Air oder iPad Pro). Beachten Sie bitte, dass das Tablet im besten Fall bis zum Abitur mit Betriebssystem-Updates versorgt werden sollte. Beim Kauf von nicht mehr aktuellen Modellen, kann das problematisch werden.
Stand April 2026
Wenn Sie noch kein iPad besitzen müssen Sie dieses selbst anschaffen.
Es muss ein iPad ab der 10. Generation sein (oder ein vergleichbares iPad Air oder iPad Pro), damit eine Einbindung in das Schulsystem möglich ist. Wir empfehlen 64 GB Speicherkapazität oder mehr, damit das iPad im Unterricht stabil läuft. Das aktuellste Betriebssystem (Stand April 2026: iPad OS 26.4) muss installiert sein.
Ebenso ist die Anschaffung eines Stiftes Pflicht. Wir empfehlen außerdem eine stabile Hülle und ggf. eine Versicherung für das Gerät.
Für das Schuljahr 26/27 gilt:
Das selbst gekaufte iPad kann ab dem 1.6.2026 im Freizeitraum bei Herrn Meier abgegeben werden, um in das schulische System eingebunden zu werden. Bei der Abgabe muss der Antrag „Aufnahme in die geräteverwaltung“ (siehe Schulhomepage > Service > Digitalisierung) mit abgegeben werden.
Der späteste Termin ist der 21.8.2026. Das Einpflegen in das System dauert 1-2 Tage, danach kann das Gerät wieder abgeholt und normal genutzt werden. Ab dem 31.8.2026 werden die iPads im Unterricht eingesetzt.
Auch gebrauchte / aktuell in Betrieb befindliche iPads können in das Schulsystem eingebunden werden.
Falls Sie bereits ein älteres iPad / iPad Air / iPad Pro besitzen, setzen Sie sich bitte mit dem iPad-Support (ipad-support@kgs-ronnenberg.eu) in Verbindung. Hier werden Sie informiert, ob eine Nutzung im Schulsystem möglich ist.
Notwendig sind mindestens(!) 64 GB Speicher. Bei den Air / Pro Modellen mit M-Chip, sind Sie auf der "sicheren Seite". In der Regel versorgt Apple die Geräte über 6-7 Jahre mit Betriebssystem-Updates. Das sollten Sie im Blick haben, wenn Sie ein älteres iPad nutzen möchten.

Sollte das iPad schon an einer anderen Schule im Einsatz gewesen sein, muss es dort zwingend aus deren Geräteverwaltung entfernt werden, ansonsten kann es bei uns NICHT eingebunden werden!
Das iPad kann ab dem 1.6.2026 im Freizeitraum bei Herrn Meier abgegeben werden, um in das schulische System eingebunden zu werden. Bei der Abgabe muss der Antrag „Aufnahme in die Geräteverwaltung“ (siehe Schulhomepage > Service > Digitalisierung) mit abgegeben werden.
Der späteste Termin ist der 21.8.2026. Das Einpflegen in das System dauert 1-2 Tage, danach kann das Gerät wieder abgeholt und normal genutzt werden. Ab dem 31.8.2026 werden die iPads im Unterricht eingesetzt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 – 13 können sich nach Abgabe der BuT-Bescheinigung ein iPad mit Hülle kostenfrei von der Schule leihen. Der Pencil muss selbst angeschafft werden.
Die Tablets sind NICHT über die Schule versichert!
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Versicherung. Laut Vertrag sind Sie verpflichtet im Schadensfall Ersatz zu leisten.
Wenn iPads die über die "Gesellschaft für digitale Bildung", GfdB / Converge bestellt worden sind, so ist die Versicherung für 36 Monate inklusive. (Eine Bestellung über die GfdB wurde von der Schule nur bis zum Schuljahr 23/24 angeboten, da es hierbei zu weitern Einrichtungskosten für die Eltern kam)
Nutzung
Die Tablets werden von uns als Schule als Lehrmittel gesehen. Damit es ausschließlich auch als solches genutzt wird, wird die Möglichkeit der Nutzung von privaten Apps gesperrt. Dies reduziert auch den Faktor einer Ablenkung durch Spiele während des Unterrichts. Die Tablets dürfen im Unterricht ausschließlich nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden. Das Tablet bleibt vor Schulbeginn sowie in den Pausen gut verstaut in der Tasche.
Die Nutzung vom Schul-WLAN ist grundsätzlich erlaubt und ausschließlich für unterrichtliche Zwecke vorgesehen. Das Einloggen der Tablets ins Schul-WLAN erfolgt automatisch beim Betreten der Schule mittels der IServ-Kennung. Eine private Nutzung des WLAN, beispielsweise durch ein privates Handy, ist untersagt und wird durch unser Netzwerk blockiert. Für privat angeschaffte Tablets (die in unser Schulsystem eingebunden sind) wird die Nutzung von privaten Apps und Spielen während der Schulzeit über das Schul-WLAN blockiert.
Die Lehrkräfte können während des Unterrichts über die Classroom App den Bildschirm des Tablets einsehen. Allerdings wirst du darüber per App informiert. Sobald du das Schulgelände (bzw. das Schul-WLAN) verlässt, ist dein iPad wieder vollständig privat.
Wenn du ein Leihgerät von der Schule hast, wirst du nicht in der Lage sein, einen iCloud-Account anzulegen und private Apps oder Spiele zu installieren. Für die schulische Arbeit zuhause kannst du das Tablet weiterhin im selben Umfang nutzen wie auch in der Schule.
Bei privat angeschafften iPads sind über die Geräteverwaltung an Schultagen von 08:15 - 13:15 Uhr nur Apps für den Unterricht freigeschaltet. Andere Apps (Spiele, Social Media usw.) sind blockiert!
Nein! Wir werden mit der kostenlosen GeoGebra App arbeiten.
Dein Tablet ist NICHT über die Schule versichert. Sollte ein Schaden entstanden sein, melde diesen bitte umgehend bei ipad-support@kgs-ronnenberg.eu
Hast du ein Leihgerät? Bitte melde den Schaden umgehend unter ipad-support@kgs-ronnenberg.eu und wende dich an deine private Versicherung zur Unterstützung bei der Reparatur oder dem Ersatz.
Hast du ein privates Gerät? Bitte wende dich an deine private Versicherung, wenn ein Schaden entstanden ist. Du kannst unter ipad-support@kgs-ronnenberg.eu ein Ersatzgerät (wenn verfügbar) anfragen.
Sollte es ein Problem mit der Software geben, komm bitte in die iPad-Sprechstunde: dienstags und donnerstags von 13:25 Uhr bis 14:10 Uhr (7. Stunde) im Freizeitraum.
Du kannst auch auf die Seite der GfdB (Jetzt Converge) gehen, falls du dein iPad über diesen Anbieter erworben hast. I.d.R. sind die Geräte dort für 36 Monate versichert.
Eltern
Ja, es ist möglich das Gerät zuhause zu kontrollieren. Eine Anleitung und die verschiedenen Möglichkeiten dazu gibt es unter folgendem Link:
Kindersicherung auf dem iPhone oder iPad deines Kindes verwenden
Ja, es ist möglich, die Bildschirmzeit zuhause einzuschränken. Eine direkte Anleitung dazu gibt es unter folgendem Link:
Ihr Kind wird sich recht schnell im Umgang mit dem Gerät auskennen. Trotzdem wird eine begleitende Unterstützung im Umgang auch von zuhause aus notwendig sein. Auf der Seite von Klicksafe stehen Ihnen grundlegende Informationen und Tipps zum Umgang mit dem Internet, sozialen Medien, Onlinegames uvm. zur Verfügung. Ebenso werden dort regelmäßig Fortbildungen angeboten und aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt.
Datensicherung
Es empfiehlt sich die (mindestens) wöchentliche Erstellung von Backups.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Daten zu sichern. Auf unserer Homepage gibt es einige Informationen unter Service > Digitalisierung > Downloads
Zudem liefert Apple Lösungen, wie man Daten sichern kann: Backup eines iPads erstellen
